Informationen für Eltern und Elternvertretungen
Elternvertretung in der Kindertagespflege
Seit 2020 gibt es die Möglichkeit ebenfalls eine Elternvertretung der Kindertagespflege zu wählen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 11 des Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Hiermit werden die Rechte der Eltern gestärkt und die Gleichwertigkeit der frühkindlichen Bildungsangebote hervorgehoben.
In den letzten Jahren hat die gewählte Elternvertretung der Kindertagespflege viele wertvolle Dinge angestoßen, die es nun weiterzuführen gilt.
Ähnlich wie in der Kita setzt sich die Elternvertretung für eure Interessen ein, beantwortet eure Fragen und hat für alle eure Anliegen rund um die Kindertagespflege ein offenes Ohr. Über die Zusammenarbeit im Jugendamtselternbeirat (JAEB) können eure Themen auch politisch vertreten werden. So wurden zum Beispiel inzwischen die Elternbeiträge in der Kindertagespflege für über Zweijährige auf den Beitrag in der Kita reduziert.
Wenn ihr dieses Jahr ein Kind in der Kindertagespflege in Kempen habt und selbst in Kempen wohnt, könnt ihr euch zur Wahl aufstellen lassen. Da die Kinder meistens nur 1 oder 2 Jahre in der Kindertagespflege bleiben, sind wir darauf angewiesen, dass sich auch neue Eltern trauen, sich hierfür zu engagieren. Ihr habt im JAEB große Unterstützung von Eltern, die in den letzten Jahren Kinder in der Kindertagespflege hatten. Außerdem stehen euch die ehemaligen Elternvertretungen zur Seite, die in den vergangenen Jahren die Elternvertretung neu aufgebaut haben und euch gerne alle eure Fragen dazu beantworten. Meldet euch bei Interesse gerne bei uns!
Der Aufruf zur Kandidatur erfolgt Anfang September über das Jugendamt. Seid mutig und engagiert euch für eure Kinder und alle Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege!